Familienrecht

Beziehungen scheitern. Ehen werden immer häufiger geschieden. Um die Folgen für die Familie (Kinder, Partner, sonstige Betroffene) möglichst schonend und wertschöpfend zu gestalten bieten sich für eigenverantwortlich denkende Paare verschiedene Gestaltungsformen an. Individuelle Regelungen können frühzeitig getroffen werden. Sie sind mit professioneller Hilfe aber auch noch möglich, wenn der Schritt einer Trennung bereits erwogen oder vollzogen ist.

Durch Beratung im Vorfeld kann frühzeitig abgeklärt werden, ob und in welcher Form eine ehevertragliche Gestaltung, orientiert an der individuellen Lebensplanung erzielt werden kann. Dies geschieht häufig in Form eines „Gesamtpaketes“, das alle rechtlichen Fragen während der Ehe, aber auch die Folgen einer Trennung und evtl. Scheidung regelt.
Wut und Verzweiflung, die häufig mit Trennungen verbunden sind, müssen auch jetzt keine unüberwindlichen Hindernisse für eine gemeinsame Lösungsfindung sein. Die Ausgestaltung und Tragfähigkeit der an den Interessen orientierten Vereinbarung sicherzustellen, ist meine Aufgabe als Rechtsanwältin oder – im Falle der Mediation – als qualifiziert ausgebildete, erfahrene Familienmediatorin. Die vom Familiengericht zu treffenden Entscheidungen (Ehescheidung und ggfs. Versorgungsausgleich) sind dann oft nur noch ein formaler Vorgang.

Soweit Bereiche des Erbrechts, des Steuerrechts sowie bei Familienunternehmen der Unternehmensfortführung mit einzubeziehen sind, ist durch die Fächer übergreifende Teamarbeit der fachspezifischen Juristen der Kanzlei ein vollständiges Dienstleistungsangebot vorhanden.

  • Vertragliche Gestaltung
  • Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen (Form, Titulierung, Sicherheiten)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Versorgung im Alter, Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Güterrechtliche Klärung (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Gesamtschuldnerausgleich