VG Aachen (Urt. v. 30.04.2015, Az.: 1 K 2241/14)
Ein Polizeianwärter hatte in einer WhatsApp-Gruppe zahlreiche Bilder und Postings mit rassistischen und menschenverachtenden Bildern eingestellt. Daraufhin wurde er aus dem Polizeidienst entlassen. Die entsprechende Begründung zur Entlassung durch den Polizeipräsidenten wurde nun durch des VG Aachen bestätigt.
Dem Polizeianwärter habe es offensichtlich an der notwendigen charakterlichen Eignung für den Polizeidienst gefehlt. Dies ergebe sich vorallem daraus, dass von einem Kommissaranwärter, der gerade kein Schüler mehr sei, im Bezug das Thema Rassissmus ein erhöhtes Maß an Selbstkontrolle und Feingefühl erwartet werden könne.